Nationale Integrationsförderung

Sie können nun bis zum 21. Juli 2025 um 14:00 (MESZ) Ihre Projektvorschläge mittels eines Online-Antrags dem Bundeskanzleramt, Sektion II, Abteilung II/3 Förderungen Integration übermitteln.

Förderungsansuchen können von privaten sowie öffentlichen Organisationen, jedoch nicht von Einzel-/Privatpersonen, gestellt werden.

Alle Projektvorschläge sind vollständig und ausschließlich über das Online-Portal einzureichen: Online-Antrag Integrationsförderung National

Achtung

Der Antrag kann ausschließlich online eingebracht werden! Bitte registrieren sie sich im Transparenzportal und folgen Sie den Anweisungen im Online-Portal. Für die Anmeldung zum Transparenzportal und zur Antragsstellung ist eine ID-Austria zwingend notwendig.

Alle Projektvorschläge sind spätestens bis zur Frist am 21. Juli 2025 um 14:00 (MESZ) einzubringen, wobei der Antrag als eingebracht gilt, wenn die letzte zeichnungsberechtigte Person den Antrag digital signiert hat.

Cover Nationaler Aktionsplan für Integration
Foto: BMI

Die gezielte Förderung von Projekten soll der Integration von Menschen mit einer langfristigen Perspektive in Österreich dienen.

Die im Rahmen der nationalen Integrationsförderungen (ko-)finanzierten Projekte dienen der besseren Integration von drittstaatsangehörigen Migrantinnen, Migranten, EU-Bürgerinnen und -bürger beziehungsweise Personen nicht-deutscher Muttersprache sowie Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten.

Die Maßnahmen dienen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Integration (NAP.I) und sind daher auf dessen Handlungsfelder abgestimmt:

  • Sprache und Bildung: Deutschkenntnisse und Bildung sind relevante Faktoren, die zur Selbsterhaltungsfähigkeit und zu einem selbstbestimmten Leben beitragen. Im Hinblick auf Deutschförderung, Bildungsberatung und Bildungsförderung gilt es insbesondere die Zielgruppen der Kinder und Jugendlichen, Frauen sowie Personen, die vor Einführung der Integrationsvereinbarung eingereist sind, zu fördern.
  • Arbeit und Beruf: Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt soll über zielgruppengerechte Qualifizierungsmaßnahmen, Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Informations- und Beratungsangebote forciert werden. Die Erwerbstätigkeit von Frauen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund soll gesteigert werden.
  • Rechtsstaat und Werte: Im Rahmen von zielgerichteten Projekten sollen einerseits Zuwandernde über die österreichische Wertekultur sowie gesetzliche Regelungen in Österreich informiert werden und gleichzeitig das interkulturelle Bewusstsein in der öffentlichen Verwaltung weiterentwickelt werden.
  • Gesundheit und Soziales: Zuwandernde sollen mit Informationen zum Themenbereich versorgt werden, wodurch eine Erhöhung des Gesundheitsbewusstseins erreicht werden soll. Darüber hinaus sind auch die Sensibilisierung in der Gesundheitsbranche und die Eingliederung von Migrantinnen und Migranten in ebendiese Branche zu fördern.
  • Interkultureller Dialog: Die Vermittlung von Informationen über die Hintergründe der Zugewanderten sowie die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten zwischen Migrantinnen, Migranten und Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft sollen den interkulturellen Dialog fördern und positiv auf das Zusammenleben wirken.
  • Sport und Freizeit: Insbesondere die Potenziale des organisierten Sports, also der Sportvereine, gilt es gezielt zu fördern. Besondere Zielgruppen sind Jugendliche und Frauen.
  • Wohnen und die regionale Dimension der Integration: Projekte auf lokaler Ebene beziehungsweise im Wohnbereich sollen die Begegnung und das gegenseitige Kennenlernen fördern, was in weiterer Folge zur Verminderung von Konflikten führt.

Rechtsgrundlagen

Vorlagen für Projekte der Nationalen Integrationsförderung 2024 und 2025